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Die SVK begrüsst Sie auf ihrer WebsiteDie Schweizerische Paritätische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe (SVK) ist das auf nationaler Ebene tätige paritätische Vollzugsorgan zur Durchsetzung des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2019 - 2022) . NEU: VEREINBARUNG ÜBER DEN LMV 2019 SOWIE DIE LÖHNE 2019-2020 VOM 3. DEZEMBER 2018NEU: Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelsvertrages für das Bauhauptgewerbe. Wiederinkraftsetzung und Änderung vom 6. Februar 2019NEU: Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe. Änderung vom 2. April 2019Der LMV 2019 - 2022 vom 3. Dezember 2018 ist per 1. März 2019 allgemeinverbindlich erklärt worden und gilt bis am 31. Dezember 2022. Die SVK setzt sich zusammen aus Vertretern der Vertragsparteien des LMV:
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